FAQ und Glossar 2022 / 2023

Glossar

Barriere-Abbau und Zugänge schaffen

Barriere-Abbau und Zugänge schaffen bedeutet so vielen Menschen wie möglich, am besten allen, die Möglichkeit zu bieten, am Projekt teilzunehmen, auch als Zuschauende. Dabei ist es wichtig sich der unterschiedlichen Hindernisse und dadurch Ausschlüsse bewusst zu werden und ihnen entgegenzuwirken. Hindernisse können baulich, räumlich, sprachlich, kommunikativ etc. sein.

Drittmittel

Drittmittel sind Zuwendungen die aus einer anderen, dritten, Förderung entspringen. Also weder Mittel, die die antragsstellende Person selbst mit einbringt, noch Mittel, die aus dem Berliner Projektfonds Urbane Praxis stammen.

Eigenmittel

Eigenmittel sind Mittel, die eine antragsstellende Person selbst mit in das Projekt einbringt. Das können z.B. selbsterwirtschaftete Einnahmen, bestehendes Grundkapital oder eigene Sachmittel sein.

Eigenleistungen

Eigenleistungen sind Leistungen, die im Unterschied zu Eigenmitteln keine Zahlungen im Projektkontext auslösen. Wie zum Beispiel: Räume, die durch die Antragsteller:innen oder Projektpartner:innen zur Verfügung gestellt werden, oder technisches Equipment / Material, das im Projekt genutzt werden darf.

Fehlbedarfsfinanzierung

Fehlbedarfsfinanzierung ist eine Form der Projektförderung, bei der mit der Fördersumme (Zuwendung) die Lücke zwischen den förderfähigen Projektausgaben einerseits und den Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen der Zuwendungsempfänger*innen andererseits geschlossen wird.

Künstlersozialkasse (KSK)

Die Künstlersozialkasse (KSK) ermöglicht freischaffenden Künstler:innen und Publizist:innen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Aus Aufträgen (Leistungen) an Künstler:innen kann sich die Pflicht zur Zahlung von Abgaben an die KSK ergeben. Das bedeutet, dass auch wenn die antragstellende Person selbst nicht in der KSK ist, KSK-Gebühren im Projekt anfallen können. Falls eine Abgabenpflicht besteht, sind die Ausgaben dann auch förderfähig und sind entsprechend im Finanzplan darzustellen – in 2022 betrugen die KSK-Gebühren anteilig 4,2% der Honorarkosten. Ab 2023 ist eine Anhebung auf 5,0% vorgesehen.

Eine Übersicht über alle Tätigkeiten, die abgabepflichtig sind, findet ihr hier: https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Unternehmer_Verwerter/Informationsschriften/Info_06_-_Kuenstlerische_publizistische_Taetigkeiten_und_Abgabesaetze.pdf

Bei weiterführenden Fragen wendet euch bitte direkt an die KSK:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/service/kontakt.html

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit beschreibt die Wirkung über die Projektlaufzeit hinaus. Nachhaltigkeit bezieht sich auf die drei Säulen Ökologie, Wirtschaftlichkeit und Soziales. Im besten Fall wird durch das Projekt etwas initiiert, das über das Projektende hinaus Bestand hat: ein Produkt, Prozess, Vereinbarung, Vernetzung, Leitidee, etc. Gleichzeitig sollen damit in keinem der drei genannten Säulen Schäden bereitet werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn ein Projekt auf einer Grünfläche realisiert wird, diese Grünfläche durch die Durchführung des Projekts keinen Schaden nimmt.

Zuwendungsempfänger*in

Zuwendungsempfänger*in ist die Person, die die Verantwortung für die Fördermittel übernimmt, das Sonderkonto eröffnet und führt, nach Projektabschluss die Abrechnung vornimmt und den Verwendungsnachweis verantwortet.

Fragen zur Antragsberechtigung

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen mit Sitz / Lebensmittelpunkt in Berlin. Das heißt einzelne Personen, künstlerische Einrichtungen und Kulturinstitutionen, Vereine, Stiftungen, (g)GmbHs, Kollektive, Crews, etc. Es muss aber immer eine feste Person als Antragsstellende benannt sein. Hinweis: Nachgeordnete Einrichtungen des Landes Berlin sind von der Förderung ausgeschlossen.

Sind auch Planungs- und Konzeptionsphasen förderfähig?

Ja, das ist auf jeden Fall möglich. Förderfähig ist nicht nur die Umsetzung eines Projektes, sondern auch Prozesse und Konzep­tionsphasen, wie zum Beispiel Workshops mit dem Ziel der gemeinschaftlichen Projektentwicklung. Wichtig ist, dass (Zwischen-)Ergebnisse zumindest am Ende des Projektverlaufs in einem künsterlischen Format präsentiert werden. Eine Buch- oder Printproduktion oder ein einfacher Begleitfilm reicht dafür nicht einfach aus.

Kann ich mehrere unterschiedliche Projekte beim Berliner Projektfonds Urbane Praxis beantragen?

Ja.

Darf mein Projekt schon vor Antragstellung angefangen haben?

Nein, aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen können nur solche Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Es können aber Projekte gefördert werden, die auf bereits bestehende Kooperationen aufbauen. Projektbeginn mit vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann frühestens ab 1. März 2023 sein.

Um Kontinuität zu gewährleisten, können Projekte, die bereits eine Zuwendung aus dem Berliner Projektfonds Urbane Praxis erhalten haben, eine Folgezuwendung beantragen. Dabei muss aus dem Antrag hervorgehen, warum eine erneute Zuwendung von Relevanz ist, inwiefern an das bestehende Projekt angeknüpft wird und an welchen Punkten sich das neue Projekt von dem bereits geförderten unterscheidet.

Können bereits geförderte Projekte mit einem Antrag beim Berliner Projektfonds Urbane Praxis ergänzt werden?

Ja, wenn ihr bereits eine Förderzusage für dasselbe Projekt habt, ist es kein Problem. Das Projekt darf aber noch nicht angefangen haben. Die zusätzliche Förderung müsst ihr im Antrag als Drittmittel angeben und am besten auch darstellen, welche Ausgaben oder Projektteile über welche Förderung laufen sollen.

Was sind Residenzformate?

Residenzformate sind Formate, bei denen zum Beispiel eine Künstlerin für die Dauer der Residenz ihr Atelier an einen anderen Ort (Nachbarschaftszentrum, Schule etc.) verlegt und sich aus den Begegnungen mit den Menschen vor Ort ein Projekt ergibt.

Fragen zum Antragsverfahren

Wo erhalte ich weitere Informationen und die Formulare zum Download?

Hier geht es zum Info- und Download-Bereich: http://www.projektfonds-urbane-praxis.berlin/de/infos-download

Kann ich den Antrag auf Englisch ausfüllen?

Nein, der Antrag muss auf Deutsch ausgefüllt werden. Wir achten allerdings nicht auf Rechtschreibung und Grammatik. Ihr könnt zum Beispiel deepl oder google translate benutzen. Achtet darauf, dass die Sätze kurz und gut zu übersetzen sind. Uns geht es darum, zu verstehen, was ihr machen wollt.

Welche technischen Voraussetzungen sind nötig?

Für das Ausfüllen des Antragsformulars könnt ihr euch bereits jetzt auf dieser Website registrieren. Der Online-Antrag ist dann ab 12. Dezember auszufüllen. Wenn ihr eingelogged seid, könnt ihr das Formular jederzeit bearbeiten und zwischenspeichern. Wenn der Zugriff auf das Online-Formular einmal temporär nicht möglich ist, versuche es zu einem späteren Zeitpunkt oder mit einem anderen Browser nochmal. Sollte das nicht funktionieren, wende dich gerne per eMail an uns.

Sobald das Formular komplett ausgefüllt ist und ihr auf „Formular abschicken“ klickt, habt ihr keinen Zugriff mehr auf das Formular mit euren Daten. Es wird im Anschluss automatisch ein PDF aus dem ausgefüllten Formular generiert. Dieses PDF erhaltet ihr auch als Eingangsbestätigung per Email. Bitte prüft, ob eure eMail-Adresse korrekt angegeben ist. Der Antrag muss nicht mehr zusätzlich per Post eingereicht werden.

Kann ich an dem Antrag noch etwas ändern, nachdem ich ihn abgeschlossen habe?

Nein, sobald der Klick auf „Formular abschicken“ erfolgt ist, könnt ihr nicht mehr darauf zugreifen.

Was passiert mit meinen im Online-Antrag angegebenen Daten?

Details zur Datenverarbeitung findest du in der entsprechenden Datenschutzerklärung des Projektfonds unter www.projektfonds-urbane-praxis.berlin/de/meta/datenschutz.

Welche Datei-Formate kann ich hochladen?

Du kannst Bild-, Text-, Video- und Musikdateien bis maximal 2 MB sicher hochladen. Für größere Dateien nutze ein externes Portal für die Darstellung deiner Arbeit – per Cloud (z.B. gmx-mediacenter), Internetportal (z.B. vimeo, youtube), Blog (z.B. wordpress). Eingesandte Dokumente in Print oder auf Datenträgern können nicht für die Jurierung berücksichtigt werden.

Was ist die Registrierung in der Transparenzdatenbank?

Sämtliche juristische Personen, die Zuwendungen des Landes erhalten bzw. erhalten möchten, müssen zur Erhöhung der Eindeutigkeit der Informationen und damit zur Erhöhung der Transparenz in der Transparenzdatenbank registriert sein. Die in der Transparenzdatenbank gemachten Angaben dienen zur Orientierung der Bürger*innen und sind somit öffentlich zugänglich. Hier könnt ihr euch registrieren lassen.
Ausführlicher Katalog mit Fragen und Antworten zur Transparenzdatenbank auf berlin.de: https://www.berlin.de/sen/finanzen/service/artikel.13914.php

Wer ist in der Jury?

Die sieben-köpfige Jury setzt sich aus Akteur*innen mit diversen Expertisen aus dem Feld der Urbanen Praxis zusammen. Die Jury entscheidet anhand der Förderrichtlinien und insbesondere der Förderkriterien über die Empfehlung der Projektanträge. Die Jurysitzungen sind in der 8. Kalenderwoche geplant.

Die Jury für 2023 steht fest. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit:

  • Noah Anderson: Noah Anderson arbeitet als Kulturmanager, Creative Concepter und (Programm-)Kurator zu den Themen Anti-Schwarzer Rassismus, Dekolonisierung, Queerness und kreativen Event-Formaten im Kulturbereich und in der Kreativwirtschaft. Er arbeitete u.a. für Institutionen wie die Oper Köln, den WDR, das Goethe-Institut sowie im Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes. Noah Anderson studierte Musikwissenschaften und Philosophie (BA) sowie Kulturmanagement (MA) in London, Köln und Istanbul. Er erhielt das Jahresstipendium für Graduierte vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), um am King’s College London und an der Goldsmiths, University of London sein Masterstudium zu absolvieren. Bei Each One Teach One (EOTO) e.V. - einer Empowerment-Plattform von und für Schwarze Menschen im Berliner Wedding - war er u. a. als Koordinator sowie in kuratorischer Mitarbeit für das Afrolution Festival 2022 tätig. Über EOTO als Projektträger ist er zudem seit 2021 als Projektkoordinator im Pilotprojekt Dekoloniale Erinnerungskultur in der Stadt für den Bereich der In[ter]ventionen zuständig. Weblink: https://www.linkedin.com/in/andersonnoah/  

  • Kate Brehme: Dr. Kate Brehme ist Kuratorin und Kunstvermittlerin mit einer Behinderung. Sie hat in Australien, Schottland und Deutschland an einer Reihe von Projekten, Ausstellungen und Veranstaltungen gearbeitet, darunter Queering the Crip, Cripping the Queer im Schwules Museum (2022-2023) und The Hidden Project, ein Goethe Institut Kurs über zugängliches Kuratieren (2021-22). Seit 2017 zusammen mit ihren Kollegen leitet sie Berlinklusion, das Berliner Netzwerk für Zugänglichkeit in Kunst und Kultur, die die Berliner Kunstszene durch kreative Projekte und Beratungstätigkeit sowohl für Künstler*innen als auch für das Kunstpublikum zugänglicher zu machen.Weblink: www.berlinklusion.de

  • Roberta Burghardt: arbeitet als Architektin und ist Mitbegründerin der Berliner Gestalter*innen-Kooperative coopdisco. Ausbildung an der Glasgow School of Art und der Technischen Universität Berlin. Lehrtätigkeit an der an verschiedenen Hochschulen, u.a. an der Akademie der bildenden Künste Nürnberg, dem Karlsruher Institut für Technologie und der Hafencity Universität Hamburg. Sie hat mit eigenen Beiträgen an zahlreichen Ausstellung (u.a. NGBK, HKW,  Architekturbiennale Venedig, Kunsthalle Exnergasse Wien, Palais du Glace Buenos Aires) teilgenommen, schreibt zum Verhältnis von Architektur und Politik und engagiert sich in verschiedenen stadtpolitischen Projekten, zuletzt dem Rathausblock in Kreuzberg.

  • Miodrag Kuč, MSc. Stadtforschung, MA Bühnenbild (1977) ist ein interdisziplinärer Künstler und Stadtforscher. Seine Arbeit erforscht die Bedeutung von ephemeren Strukturen in unklaren, urbanen Bedienungen und räumlichen Aneignungen von marginalisierten sozialen Gruppen. Er ist Projektleiter/Produzent bei ZK/U Berlin und arbeitet dort an der Schnittstelle von urbane Forschung, performative Planung, künstlerischer Interventionen und Mikro-Politik. Derzeit leitet er die Bildungsabteilung des ZK/U und erforscht neue Wege der Wissensproduktion durch die Linse der kritischen Stadtpädagogik.

  • Sharmila Sharma: Sharmila Sharma startet u.a. eigene Kulturprojekte, kuratiert, entwickelt Formate oder berät andere beim Fördermittelmanagement. In ihrer Arbeit setzt sie sich kritisch mit Gegenwarts- und Zukunftsfragen auseinander, am liebsten gemeinsam mit anderen Menschen und hinterfragt derzeit die Arbeitsstandards der freien Kunst- und Kulturszene. Seit 2014 hat sie von 8000-Personen-Festivals bis 10-Personen-Workshops diverse Veranstaltungen organisiert, neue Formate gestaltet, kuratiert, moderiert und verschiedene Bereiche geleitet. Die Zielgruppen streckten sich über Politker*innen, neugierige Jugendliche bis zu tanzwütigen Festivalgästen. Mit "anzetteln" bringt sie seit 2020 manchmal neue Narrative in den öffentlichen Raum. Zuletzt leitete sie das stadtbekannte Kunstfestival 48 Stunden Neukölln. Jetzt ist sie freiberuflich unterwegs und setzt sich für selbstorganisierte Handlungsspielräume für marginalisierte Gruppen ein.

  • Various (&Gould): Various ist Teil des in Berlin lebenden Kunstduos Various & Gould, dass seit 2005 zusammenarbeitet. Im Jahr 2010 haben beide ihr Studium an der Kunsthochschule Berlin-Weißensee (KHB) abgeschlossen. Various & Gould sind Grenzgänger*innen auf verschiedenen Gebieten. Grundlage für ihre Zusammenarbeit sind Druckgrafik, Papiercollage und Kunst im öffentlichen Raum. In ihren verschiedenen Werkreihen setzen sich Various & Gould meist auf spielerische Weise mit sozialrelevanten Themen auseinander. Der öffentliche Raum ist dabei sowohl Inspiration als auch Austragungsort, sei es in Form von Plakatreihen, Wandbildern oder Interventionen. 2014 begannen sie unter dem Titel „City Skins“ mittels Papierabformungen an Denkmalen der deutsch-deutschen Geschichte zu arbeiten. 2018 entwickelten sie das Konzept weiter zu „Monumental Shadows“, einem partizipativen Kunst-Projekt im öffentlichen Raum, das das Andenken an Kolonialfiguren vom Sockel holt und die Schatten von Geschichte und Gegenwart verschiebt. In Zusammenarbeit mit Colonial Neighbours (SAVVY Contemporary) wurde 2021 das Pilotprojekt am Berliner Bismarck-Denkmal umgesetzt, gefördert unter anderem vom BPUP. Ihre Werke finden sich u.a. in Sammlungen des Urban Nation – Museum for Urban Contemporary Art, Berlin, dem BLMK – Kunstmuseum Dieselkraftwerk, Cottbus und dem Museum für Gestaltung, Zurich.

  • Hannah Lu Verse: Hannah Lu schreibt, kuratiert und arbeitet als urbane Praktikerin in Berlin. Seit 2018 ist sie Teil der Floating University und seit 2019 aktives Mitglied des Floating e.V.. Vor dem Studium an der Kunsthochschule Weißensee war sie vier Jahre beim ZEITmagazin. Heute arbeitet sie für raumlabor und ist Teil des Vereins Urbane Praxis.

Fragen zur Projektdurchführung

Wo können die Projekte stattfinden? Was bedeutet „öffentlicher Raum“?

Die geförderten Projekte müssen im öffentlich zugänglichen Raum stattfinden: Das können Flächen im öffentlichen Besitz sein wie Straßen, Plätze oder Parkanlagen. Genauso können aber auch private Flächen genutzt werden. Das können zum Beispiel Gärten, Höfe, Supermarktparkplätze oder der Vorplatz eines Kulturzentrums sein. Teile des Projektes können auch in Innenräumen stattfinden. Für alle Flächen gilt, dass diese generell für alle Menschen zugänglich sein müssen. Das gilt auch wenn der Zugang nur zu bestimmten Öffnungszeiten gewährleistet ist.

Können Projekte auch auf kommerziellen Flächen stattfinden?

Projekte können auch auf Flächen stattfinden, die eigentlich kommerziell betrieben werden, wenn der:die Eigentümer:in die Nutzung genehmigt. Für die Zeit des Projektes muss aber ein öffentlicher Zugang gewährleistet werden. Das bedeutet, dass Menschen, die zu dem jeweiligen Projekt möchten, zum Beispiel keinen Eintritt zahlen müssen.

In welchem Zeitraum muss das Projekt realisiert werden?

Der Durchführungszeitraum ist vom 1.März 2023 (mit vorzeitigen Maßnahmenbeginn) bis 28. Februar 2024. Das heißt, die letzten Mittel müssen bis 31. Dezember 2023 abgerufen werden.

Muss ich ein Hygienekonzept für mein Projekt einreichen?

Ein gesondertes Hygienekonzept muss nicht mit dem Antrag eingereicht werden. Aufgrund der anhaltenden Covid-19 Pandemie muss aber jede antragstellende Person darauf achten, dass durch das Projekt kein Risiko hinsichtlich der Verbreitung von Coronaviren entsteht. So sollte sich durchgehend über die aktuell geltenden Hygienevorschriften erkundigt werden, zum Beispiel über https://www.berlin.de/corona/. Hygienekonzepte können zum Beispiel beinhalten, dass das Projekt den teilnehmenden Menschen ermöglicht, einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, dass Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen und dass auf das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen geachtet wird.

Fragen zu Kosten und Finanzierung

Woher weiß ich, ob ich den Netto- oder Brutto-Betrag beantragen muss?

Ob die Gesamtsumme der Kosten als Brutto oder Netto im Finanzierungsplan ausgewiesen wird, hängt davon ab, ob die antragstellende Person bzw. Organisation vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Vorsteuerabzugsberechtigt bedeutet, dass man selbst Umsatzsteuer in Rechnung stellen kann und diese dann ans zuständige Finanzamt weiterleitet. Deswegen wird in diesen Fällen die Umsatzsteuer im Kosten- und Finanzierungsplan dann entsprechend abgezogen und mit Nettobeträgen kalkuliert. Freiberufler:innen und Kleinunternehmen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, sind somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt und müssen im Kosten- und Finanzierungsplan mit Bruttobeträgen kalkulieren.

Wenn eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt: Angaben der Beträge in Netto
Wenn eine Vorsteuerabzugsberechtigung nicht vorliegt: Angaben der Beträge in Brutto

Wenn ihr unsicher seid, ob ihr vorsteuerabzugsberechtigt seid, lasst euch von eurem*eurer Steuerberater*in beraten oder fragt beim Finanzamt nach.

Sind Kosten für das Bewerben des Projektes bzw. die Öffentlichkeitsarbeit förderbar?

Ja.

Können Festanstellungen beantragt werden oder nur Honorarkosten?

Über den Projektantrag können Verwaltungsaufwendungen und auch Honorare finanziert werden. Mitarbeitende können für die Zeit der Arbeit im Projekt festangestellt werden. Es braucht aber in jedem Fall einen (Honorar-)vertrag.

Kann der Projektabschluss zeitlich und finanziell mitbeantragt werden?

Ja. Der Projektabschluss - zum Beispiel Dokumentation und bei Bedarf kleine Evaluation des Projektvorhaben - kann mit eingeplant werden.

Gibt es eine Regel, wieviel Prozent der Gesamtkosten für Personalkosten ausgegeben werden dürfen?

Nein, aber die Kosten müssen im Verhältnis zum Projektvorhaben stehen.

Können Reisekosten, zum Beispiel für internationale Künstler*innen, abgerechnet werden?

Ja, Reisekosten können abgerechnet werden, wenn sie im Finanzierungsplan veranschlagt sind. Dabei muss beachtet werden, dass es klare Regeln für Reisekosten, Tagegelder und Übernachtungskosten gibt – diese werden festgelegt durch das Bundes-Reisekostengesetz in Verbindung mit der Berliner Verordnung zur Ergänzung des Reisekostenrechts vom 19. März 2009. Einen Überblick zu diesen Regeln gibt es im Informationsblatt Informationen zum Umgang mit Zuwendungsmitteln (Absatz 5: Transport- und Reisekosten), das ihr unter Infos & Downloads findet. Im Fokus stehen aber Kulturschaffende aus Berlin, die Einreise von Künstler*innen von außerhalb sollte im Verhältnis bleiben.

Sind größere Investitionskosten förderfähig?

Die Anschaffungsgrenze pro Gerät oder Material liegt bei 410 Euro, zum Beispiel von technischen Geräten. Bitte lest euch dazu auch die Informationen zum Umgang mit Zuwendungsmitteln durch, die ihr unter Infos & Downloads findet. Hier gibt es unter anderem Antworten zum Thema Bauen.

Kann ich Versicherungskosten beantragen?

Kosten für Versicherungen können mit beantragt werden, denn die Antragsstellenden treten als Veranstaltende auf und sind damit für die Sicherheit und den Versicherungsschutz verantwortlich. Dies gilt allerdings nur für Versicherungen, die notwendigerweise abgeschlossen werden müssen, nicht für freiwilligen Versicherungsschutz.

Können die Kosten für Corona-Schnelltest mitbeantragt werden?

Ja. Auch andere Dinge (z.B. FFP2-Masken), die zur Umsetzung von Hygienekonzepten benötigt werden, können im Finanzplan angegeben werden.

Wann und wie werden die Mittel ausgezahlt?

Die Mittel werden durch den Mittelabruf ausgezahlt. Dieser kann in der Regel immer für 2 Monate im Voraus getätigt werden.

Wichtig ist, dass im Falle einer Förderung ein gesondertes Konto oder Unterkonto eröffnet werden muss, auf das die Förderung eingezahlt werden kann. Gegebenenfalls anfallende Kontoführungsgebühren können im Finanzplan mit angegeben werden.

Ich möchte für mein Projektvorhaben auch noch Gelder bei anderen Fördertöpfen beantragen. Ist das möglich?

Generell können gerne auch noch weitere Gelder bei anderen Fördertöpfen beantragt werden. Diese müssen im Finanzplan angegeben werden. 
Ausnahme: Eine zusätzliche Antragstellung bei anderen Draussenstadt-Fördertöpfen schließt sich aus! Das heißt, das Projekt darf nicht gleichzeitig Förderung aus folgenden Programmen erhalten:

DRAUSSENSTADT-Call for Action 2023 (neue Ausschreibung für 2023 voraussichtlich im März)
BESD-Programm (bezirkliche künstlerische Projekte im Stadtraum im Rahmen der Initiative Draussenstadt)

Fragen zu Veranstaltungs-Genehmigungen bei Berliner Behörden

Was ist, wenn ich noch keine Fläche oder keinen öffentlichen Ort zur Projektdurchführung habe?

Die Antragsstellenden müssen sich selbst um die Flächen, auf denen die Projekte stattfinden sollen, kümmern.

Die Flächen müssen öffentlich zugänglich sein, können aber auch im Privatbesitz sein. Bestimmte Öffnungszeiten sind kein Problem. Die Fläche kann ein bestehender Kultur-Ort sein, aber auch eine Fläche, auf der es bisher keine Kulturveranstaltungen gab, wie ein Biergarten oder ein Parkplatz.

Bitte schaut euch auch unsere Checkliste zu Genehmigungsverfahren an!

Checkliste Genehmigungsverfahren

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