FAQ und Glossar

Glossar

Barriere-Abbau und Zugänge schaffen

Barriere-Abbau und Zugänge schaffen bedeutet so vielen Menschen wie möglich, am besten allen, die Möglichkeit zu bieten, am Projekt teilzunehmen, auch als Zuschauende. Dabei ist es wichtig sich der unterschiedlichen Hindernisse und dadurch Ausschlüsse bewusst zu werden und ihnen entgegenzuwirken. Hindernisse können baulich, räumlich, sprachlich, kommunikativ etc. sein.

Drittmittel

Drittmittel sind Zuwendungen die aus einer anderen, dritten, Förderung entspringen. Also weder Mittel, die die antragsstellende Person selbst mit einbringt, noch Mittel, die aus dem Berliner Projektfonds Urbane Praxis stammen.

Eigenmittel

Eigenmittel sind Mittel, die eine antragsstellende Person selbst mit in das Projekt einbringt. Das können z.B. selbsterwirtschaftete Einnahmen, bestehendes Grundkapital oder eigene Sachmittel sein.

Eigenleistungen

Eigenleistungen sind Leistungen, die im Unterschied zu Eigenmitteln keine Zahlungen im Projektkontext auslösen. Wie zum Beispiel: Räume, die durch die Antragsteller*innen oder Projektpartner:innen zur Verfügung gestellt werden, oder technisches Equipment / Material, das im Projekt genutzt werden darf.

Fehlbedarfsfinanzierung

Fehlbedarfsfinanzierung ist eine Form der Projektförderung, bei der mit der Fördersumme (Zuwendung) die Lücke zwischen den förderfähigen Projektausgaben einerseits und den Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen der Zuwendungsempfänger*innen andererseits geschlossen wird.

Künstlersozialkasse (KSK)

Die Künstlersozialkasse (KSK) ermöglicht freischaffenden Künstler:innen und Publizist:innen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Aus Aufträgen (Leistungen) an Künstler:innen kann sich die Pflicht zur Zahlung von Abgaben an die KSK ergeben. Das bedeutet, dass auch wenn die antragstellende Person selbst nicht in der KSK ist, KSK-Gebühren im Projekt anfallen können. Falls eine Abgabenpflicht besteht, sind die Ausgaben dann auch förderfähig und sind entsprechend im Finanzplan darzustellen – in 2024 betragen die KSK-Gebühren anteilig 5 % der Honorarkosten.

Eine Übersicht über alle Tätigkeiten, die abgabepflichtig sind, findet ihr hier: https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Unternehmer_Verwerter/Informationsschriften/Info_06_-_Kuenstlerische_publizistische_Taetigkeiten_und_Abgabesaetze.pdf

Bei weiterführenden Fragen wendet euch bitte direkt an die KSK:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/service/kontakt.html

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit beschreibt die Wirkung über die Projektlaufzeit hinaus. Nachhaltigkeit bezieht sich auf die drei Säulen Ökologie, Wirtschaftlichkeit und Soziales. Im besten Fall wird durch das Projekt etwas initiiert, das über das Projektende hinaus Bestand hat: ein Produkt, Prozess, Vereinbarung, Vernetzung, Leitidee, etc. Gleichzeitig sollen damit in keinem der drei genannten Säulen Schäden bereitet werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn ein Projekt auf einer Grünfläche realisiert wird, diese Grünfläche durch die Durchführung des Projekts keinen Schaden nimmt.

Zuwendungsempfänger*in

Zuwendungsempfänger*in ist die Person, die die Verantwortung für die Fördermittel übernimmt, das Sonderkonto eröffnet und führt, nach Projektabschluss die Abrechnung vornimmt und den Verwendungsnachweis verantwortet.

Fragen zur Antragsberechtigung

Warum haben wir das Förderformat geändert?

Aufgrund der Kürzungen der Mittel für den BPUP in Höhe von fast 1 Mio. Euro musste das Förderformat stark eingeschränkt werden.  Wir wissen, dass die Neuerungen den Zugang zu unseren Fördermitteln erschweren. Die Rahmenbedingungen der Haushaltsentscheidung erschweren auch uns den Weg zu unseren Kernzielen: Urbane Praxis berlinweit zu fördern, die Zugänglichkeit zu Fördermitteln und zur Mitgestaltung der Stadt zu verbessern, Teilhabe zu ermöglichen und Barrieren abzubauen.

Vor dem Hintergrund der begrenzten Mittel möchten wir zumindest bestehende Orte der Urbanen Praxis fördern und neue Projekte stärken.

Im Vordergrund des Fonds steht weiterhin die aktive Mitgestaltung der Stadt durch kreativ-künstlerische Arbeit.

Was ist anders?

Anders als in den bisherigen Jahren fördern wir in 2026 keine einzelnen Projekte, sondern bestehende Orte der Urbanen Praxis und ihre Kooperationspartner*innen.

Um euch zu bewerben braucht ihr einen (zumindest teilweise) öffentlich zugänglichen Ort. Das kann beispielsweise ein Vereinsgebäude, ein Garten, ein Club, ein Nachbarschaftszentrum oder Kulturzentrum sein. Voraussetzung ist, dass ihr eine feste Adresse in Berlin habt (keine Privatadresse). Außerdem müsst ihr juristische Person sein, zum Beispiel ein e.V. oder eine GmbH. Einzelpersonen oder freie Kollektive können in diesem Jahr bei uns leider keinen Antrag stellen.

Des Weiteren braucht ihr als Ort mindestens eine*n Kooperationspartner*in, mit der*m ihr den Ort zusammen weiterentwickelt. Der*die Kooperationspartner*in braucht keine spezifische Rechtsform und kann zum Beispiel ein Kollektiv sein.

Die Förderkriterien der letzten Jahre werden um zwei neue Kriterien ergänzt. Die bisherigen Förderkriterien Künstlerische Gestaltung, Nutzung des Stadtraums, Diversitätssensibilität, das Einbinden von lokalen Akteur*innen und die interdisziplinären Verknüpfungen bleiben bestehen. Die neuen Förderkriterien sind ökologische Nachhaltigkeit und der Abbau von Barrieren.

Was verstehen wir unter Orten der Urbanen Praxis?

Unter Orten der Urbanen Praxis werden künstlerische Einrichtungen und Kulturinstitutionen, Vereine, (g)GmbHs, Stiftungen aber auch Gewerbe und Unternehmen verstanden, die gemeinsam an einem spezifischen Ort im Sinne einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung arbeiten. Diese Orte zeichnen sich aus durch:

real existierende Orte mit einer Adresse innerhalb Berlins

öffentliche Zugänglichkeit, nicht unbedingt dauerhaft, aber regelmäßig

Die antragstellende juristische Person muss einen der folgenden Nachweise zum Projektort erbringen:

einen Mietvertrag / Untermietvertrag

oder

eine dauerhafte Überlassungserklärung / dauerhafte Nutzungserlaubnis

oder

einen Grundbucheintrag

Orte der Urbanen Praxis können auch Potenzialflächen sein. In diesem Fall müssen die Antragstellenden nachweisen, dass sie über eine bis mindestens zum 31.  Dezember 2026 gültige Nutzungserlaubnis verfügen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Orte der Urbanen Praxis innerhalb Berlins. Darunter verstehen wir juristische Personen (Vereine, Genossenschaften, gGmbH, GmbH, UG, Stiftungen) mit dauerhaftem Zugang zu einem eigenen Ort für ihre kulturelle Praktiken.

Hinweis: Nachgeordnete Einrichtungen des Landes Berlin, Einzel- und Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was sind Orte der Urbanen Praxis?

Unter Orten der Urbanen Praxis verstehen wir künstlerische Einrichtungen und Kulturinstitutionen, Vereine, gGmbHs, Stiftungen etc., die gemeinsam dauerhaft an einem spezifischen Ort arbeiten. Diese Orte sind gekennzeichnet durch:

  • realexistierende (regelmäßig) öffentlich zugängliche Orte

  • eine Adresse innerhalb Berlins

  • die antragstellende juristische Person oder einer der offiziellen Kooperationspartner*innen weist einen Mietvertrag / dauerhafte Überlassungserklärung / Grundbucheintrag über den Ort der Urbanen Praxis vor

Orte der Urbanen Praxis können auch Potentialflächen sein. In dem Fall müssen die Antragstellenden nachweisen, dass sie über eine Genehmigung zur Nutzung des Ortes verfügen (mindestens bis 31.Dezember 2026). Es muss eine Absicht der Eigentümer*innen vorliegen, dass der Ort zukünftig längerfristig für Urbane Praxis-Aktivitäten genutzt werden kann.

Beispiele für Orte der Urbanen Praxis: Organisationen, Vereine und Kultureinrichtungen mit eigenem Gebäude / Grundstück / Fläche.

Weitere Beispiele für besondere Orte, die auch gefördert werden können: eine Kapelle auf dem Friedhof, ein Kiosk-Häuschen im Schwimmbad, Clubs, Gemeinschaftsgarten, Kinder- und Jugendzentrum, Kino mit Draußenfläche, Späti, ein ungenutzer Supermarkt oder Kaufhaus, Atelier oder Ausstellungsraum, Projektraum, Parkdeck, und ähnliches.

Sind auch Planungs- und Konzeptionsphasen förderfähig?

Ja. Förderfähig ist nicht nur die Umsetzung eines Projektes, sondern auch Prozesse und Konzep­tionsphasen. Wie zum Beispiel Workshops mit dem Ziel der gemeinschaftlichen Projektentwicklung. Wichtig ist, dass die Aktivitäten an dem Ort der Urbanen Praxis stattfinden und dieser, dadurch nachhaltig weiterentwickelt wird.  (Zwischen-)Ergebnisse müssen dabei zumindest am Ende des Projektverlaufs in einem künstlerischen Format präsentiert werden. Eine reine Buch- oder Printproduktion oder ein einfacher Begleitfilm reicht dafür nicht aus.

Kann ich mehrere unterschiedliche Projekte beim Berliner Projektfonds Urbane Praxis beantragen?

Ja.

Darf mein Projekt schon vor Antragstellung angefangen haben?

Nein, aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen können nur solche Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Es können aber Projekte gefördert werden, die auf bereits bestehende Kooperationen aufbauen. Projektbeginn mit vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann frühestens ab 1. Juli 2026 sein.

Können bereits geförderte Projekte mit einem Antrag beim Berliner Projektfonds Urbane Praxis ergänzt werden?

Ja. Wenn ihr bereits eine Förderzusage aus einem anderen Fördertopf für dasselbe Projekt habt, ist das kein Problem. Das Projekt darf aber noch nicht angefangen haben. Die zusätzliche Förderung müsst ihr im Antrag als Drittmittel angeben. Ihr solltet darstellen, welche Ausgaben oder Projektteile über welche Förderung laufen sollen. Die andere Förderstelle sollte auch über den Antrag beim BPUP informiert sein. Auch beantragte Mittel, für die ihr noch keine endgültige Zusage habt, müsst ihr im Antragsformular angeben.

Was sind Residenzformate? Können sie gefördert werden?

Residenzformate sind Formate, bei denen zum Beispiel eine Künstlerin für die Dauer der Residenz ihr Atelier an einen anderen Ort (Nachbarschaftszentrum, Schule etc.) verlegt.

Fragen zum Antragsverfahren

Wo erhalte ich weitere Informationen und die Formulare zum Download?

Hier geht es zum Info- und Download-Bereich: http://www.projektfonds-urbane-praxis.berlin/de/infos-download

Kann ich den Antrag auf Englisch ausfüllen?

Nein, der Antrag muss auf Deutsch ausgefüllt werden. Wir achten allerdings nicht auf Rechtschreibung und Grammatik. Ihr könnt zum Beispiel deepl oder google translate benutzen. Achtet darauf, dass die Sätze kurz und gut zu übersetzen sind. Uns geht es darum, zu verstehen, was ihr machen wollt.

Welche technischen Voraussetzungen sind nötig?

Für das Ausfüllen des Antragsformulars könnt ihr euch bereits jetzt auf dieser Website registrieren. Wir schalten das Antragsformular am 15. April 2026 frei. Wenn ihr eingelogged seid, könnt ihr das Formular jederzeit bearbeiten und zwischenspeichern. Wenn der Zugriff auf das Online-Formular einmal temporär nicht möglich ist, versuche es zu einem späteren Zeitpunkt oder mit einem anderen Browser nochmal. Sollte das nicht funktionieren, wende dich gerne per eMail an uns.

Sobald das Formular komplett ausgefüllt ist und ihr auf „Formular abschicken“ klickt, habt ihr keinen Zugriff mehr auf das Formular mit euren Daten. Es wird im Anschluss automatisch ein PDF aus dem ausgefüllten Formular generiert. Dieses PDF erhaltet ihr auch als Eingangsbestätigung per Email. Bitte prüft, ob eure eMail-Adresse korrekt angegeben ist. Der Antrag muss nicht mehr zusätzlich per Post eingereicht werden.

Welche Dokumente muss ich einreichen?

Im Online-Antragsformular müsst ihr hochladen:

  • Mietvertrag / Grundbucheintrag / dauerhafter Überlassungserklärung der Eigentümerin des Orts oder eine Nutzungsvereinbarung

  • Für Vereine: Satzung und Vereinsregisterauszug

  • Für GmbHs & UG: Gesellschaftervertrag und Handelsregisterauszug

  • Transparenzdatenbanknummer

  • Bei mehr als 10 Angestellten: Mindestlohnerklärung (nach Antrag) und LGV Leistungsgewährungsverordnung (ab einer Fördersumme von 25.000 EUR)

  • falls bereits im BPUP oder DRAUSSENSTADT-Call for Action gefördert: Antragsnummer des geförderten Projektes (2021 bis 2024)

Kann ich an dem Antrag noch etwas ändern, nachdem ich ihn abgeschlossen habe?

Nein, sobald der Klick auf „Formular abschicken“ erfolgt ist, könnt ihr nicht mehr darauf zugreifen.

Was passiert mit meinen im Online-Antrag angegebenen Daten?

Details zur Datenverarbeitung findest du in der entsprechenden Datenschutzerklärung des Projektfonds unter www.projektfonds-urbane-praxis.berlin/de/meta/datenschutz.

Was ist die Transparenzdatenbank?

Sämtliche juristische Personen, die Zuwendungen des Landes erhalten bzw. erhalten möchten, müssen zur Erhöhung der Eindeutigkeit der Informationen und damit zur Erhöhung der Transparenz in der Transparenzdatenbank registriert sein. Die in der Transparenzdatenbank gemachten Angaben dienen zur Orientierung der Bürger*innen und sind somit öffentlich zugänglich. Ihr braucht die Registrierungsnummer der Transparenzdatenbank, um den Antrag abzuschicken!

Wenn ihr noch keinen Eintrag habt, registriert eure Organisation bitte hier: Registrierung Transparenzdatenbank

Fragen und Antworten zur Transparenzdatenbank auf berlin.de: https://www.berlin.de/sen/finanzen/service/artikel.13914.php

Wer ist in der Jury?

Die fünf-köpfige Jury setzt sich aus Akteur*innen mit diversen Expertisen aus dem Feld der Urbanen Praxis zusammen. Die Jury entscheidet anhand der Förderrichtlinien und insbesondere der Förderkriterien über die Empfehlung der Projektanträge. Die Jurys-Sitzungen sind in der 25. Kalenderwoche 2026 geplant.

Wie beantrage ich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn?

Den vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt ihr, indem ihr das Häkchen an der entsprechenden Stelle im Antragsformular setzt und darunter begründet, warum ihr rechtzeitig anfangen müsst.

Fragen zur Projektdurchführung

Wo können die Projekte stattfinden? Was bedeutet „öffentlicher Raum“?

Im Jahr 2026 müssen die Projekte hauptsächlich an dem im Antrag genannten Ort der Urbanen Praxis stattfinden. Das kann ein Kulturhaus, ein Jugendzentrum, Vereinsräume, ein Club, ein Parkplatz etc. sein. Dieser Ort soll als Zentrum des Projekts dienen und soll im Rahmen des Projekts weiterentwickelt werden.

Diese Weiterentwicklung kann auf viele verschiedene Art und weisen passieren. Sie kann konzeptioneller oder auch baulicher Natur sein, wichtig ist aber immer dass weitere Partner*innen eingebunden wird und das Netzwerk an und um den Ort erweitert wird.

Der Ort soll so als Multiplikator für andere Akteur*innen in der Nachbarschaft und Community dienen.

Es ist auch möglich, dass Teile des Projekts oder einzelne Veranstaltungen an anderen Orten stattfinden. Der Hauptteil der Projektarbeit soll aber schon an und um den Ort aus dem Antrag passieren. 

Im Rahmen des Projekts muss eine Veranstaltung unter freiem Himmel stattfinden und öffentlich zugänglich sein. Das kann ein Straßenfest sein, ein öffentlicher Workshop mit der Nachbarschaft oder eigemeinsamer Spaziergang, etc.

Was verstehen wir unter einer Kooperation?

Unter einer Kooperation verstehen wir die Zusammenarbeit von einem Ort der Urbanen Praxis mit z.B. einer freien Gruppe/Kollektiv/Initiative/Verein/anderer Träger. Ziel ist die gemeinsame Mitgestaltung der Stadt.

Auch eine Partnerschaft von zwei oder mehreren Orten der Urbanen Praxis können eine Kooperation sein. Allerdings muss aus der Projektidee immer deutlich werden, wie der Ort im Kontext der Förderung nachhaltig weiterentwickelt wird und welcher der Orte in der Kooperation weiterentwickelt wird.

Der*die Kooperationspartner*in kann ein freies Kollektiv sein oder eine andere Rechts- und Organisationsform haben. Die Kooperation müsst ihr in Form einer Absichtserklärung (Letter of Intent) im Antragsformular hochladen. Gerne könnt ihr auch mehrere Kooperationspartner*innen angeben. Ihr müsst im Antrag mindestens eine Absichtserklärung hochladen.

Können Projekte auch auf kommerziellen Flächen stattfinden?

Projekte können auch auf Flächen stattfinden, die eigentlich kommerziell betrieben werden, wenn der*die Eigentümer*in die Nutzung genehmigt. Für die Zeit des Projektes muss aber ein öffentlicher Zugang gewährleistet werden. Das bedeutet, dass Menschen, die zu dem jeweiligen Projekt möchten, zum Beispiel keinen Eintritt zahlen müssen. Bitte beachtet auch, dass aus den Projektmitteln nur maximal 10% der beantragten Fördersumme für Mietkosten aufgewendet werden können.

In welchem Zeitraum muss das Projekt realisiert werden?

Der Durchführungszeitraum läuft vom 1. Juli 2026 (mit vorzeitigen Maßnahmenbeginn) bis 31. Dezember 2026. Das heißt, die letzten Mittel müssen bei uns bis 31. Dezember 2026 abgerufen werden und alle Rechnung im Rahmen des Projekts auch bis zum 31.Dezember 2026 bezahlt sein.

Ökologische Nachhaltigkeit

Ökologische Nachhaltigkeit im Kontext der Förderung sieht unterschiedlich aus.  

Es geht darum, dass ihr möglichst wenig Müll und CO² erzeugt. Beispielsweise durch die Wiederverwendung von Materialien (Mehrwegsysteme, mobile Bauten, etc.) oder das vorrangige Nutzen des ÖPNVs, von (Lasten)Fahrrädern und nachhaltigen Produkten. Nehmt euch Zeit, um den Energieverbrauch des Orts zu prüfen und im Rahmen der Möglichkeiten zu verbessern: über Bühne, Büro, Bar, Transport etc.

Wir fördern auch Projekte der Umweltbildung, zum Vielfalts- und Artenschutz, zum Stadtgrün und zum Umwelt- und Naturschutz.

Beachtet, dass dennoch im Mittelpunkt der Förderung gemeinschaftliche Aktivitäten der Urbanen Praxis, die künstlerische Auseinandersetzung mit der Stadt und die Weiterentwicklung des Ortes stehen.

Fragen zu Kosten und Finanzierung

Woher weiß ich, ob ich den Netto- oder Brutto-Betrag beantragen muss?

Ob die Gesamtsumme der Kosten als Brutto oder Netto im Finanzierungsplan ausgewiesen wird, hängt davon ab, ob die antragstellende Person bzw. Organisation vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Vorsteuerabzugsberechtigt bedeutet, dass man selbst Umsatzsteuer in Rechnung stellen kann und diese dann ans zuständige Finanzamt weiterleitet. Deswegen wird in diesen Fällen die Umsatzsteuer im Kosten- und Finanzierungsplan dann entsprechend abgezogen und mit Nettobeträgen kalkuliert. Freiberufler*innen und Kleinunternehmen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, sind somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt und müssen im Kosten- und Finanzierungsplan mit Bruttobeträgen kalkulieren.

Wenn eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt: Angaben der Beträge in Netto
Wenn eine Vorsteuerabzugsberechtigung nicht vorliegt: Angaben der Beträge in Brutto

Wenn ihr unsicher seid, ob ihr vorsteuerabzugsberechtigt seid, lasst euch von eurem*eurer Steuerberater*in beraten oder fragt beim Finanzamt nach.

Kann Miete für den Ort abgerechnet werden?

Ja. Die Förderung soll aber vor allem in das künstlerische Programm und die Etablierung von Urbaner Praxis am Ort fließen. Der Ort muss also auch ohne die Förderung des BPUP funktionieren können. Es dürfen daher maximal 10% der beantragten Fördersumme in Mietkosten fließen. Der Anteil der Miete muss des Weiteren angemessen zum Fördervorhaben sein.

Sind Kosten für das Bewerben des Projektes bzw. die Öffentlichkeitsarbeit förderbar?

Ja.

Können Festanstellungen beantragt werden oder nur Honorarkosten?

Über den Projektantrag können Verwaltungsaufwendungen und auch Honorare finanziert werden. Mitarbeitende können für die Zeit der Arbeit im Projekt festangestellt werden. Es braucht aber in jedem Fall einen (Honorar-)vertrag.

Kann der Projektabschluss zeitlich und finanziell mitbeantragt werden?

Ja. Der Projektabschluss - zum Beispiel Dokumentation und bei Bedarf kleine Evaluation des Projektvorhaben - kann mit eingeplant werden.

Gibt es eine Regel, wieviel Prozent der Gesamtkosten für Personalkosten ausgegeben werden dürfen?

Nein, aber die Kosten müssen im Verhältnis zum Projektvorhaben stehen.

Können Reisekosten, zum Beispiel für internationale Künstler*innen, abgerechnet werden?

Ja, wenn sie im Finanzierungsplan angegeben sind. Beachtet, dass es klare Regeln für Reisekosten, Tagegelder und Übernachtungskosten gibt. Diese werden festgelegt durch das Bundes-Reisekostengesetz in Verbindung mit der Berliner Verordnung zur Ergänzung des Reisekostenrechts vom 19. März 2009 in der jeweils geltenden Fassung. Einen Überblick zu diesen Regeln gibt es im Informationsblatt Informationen zum Umgang mit Zuwendungsmitteln (Absatz 5: Transport- und Reisekosten). Im Fokus unserer Förderung stehen allerdings Kulturakteur*innen aus Berlin. Die Einreise von Künstler*innen von außerhalb sollte im Verhältnis bleiben.

Sind größere Investitionskosten förderfähig?

Die Anschaffungsgrenze pro Gerät oder Material liegt bei 410 Euro, zum Beispiel von technischen Geräten. Die Miete von Gegenständen kann zum Beispiel auch über die Förderung abgerechnet werden. Alle Posten, die höher als 410 Euro sind, können nur anteilig berechnet werden. Alle Gegenstände müssen dem geförderten Vorhaben nutzen. 

Bitte beachtet dazu die Informationen zum Umgang mit Zuwendungsmitteln durch. Hier gibt es unter anderem Antworten zum Thema Bauen.

Kann ich Versicherungskosten beantragen?

Kosten für Versicherungen können mit beantragt werden, denn die Antragsstellenden treten als Veranstaltende auf und sind damit für die Sicherheit und den Versicherungsschutz verantwortlich. Dies gilt allerdings nur für Versicherungen, die notwendigerweise abgeschlossen werden müssen, nicht für freiwilligen Versicherungsschutz.

Wann und wie werden die Mittel ausgezahlt?

Die Mittel werden durch den Mittelabruf ausgezahlt. Dieser kann in der Regel immer für 2 Monate im Voraus getätigt werden. Wichtig ist, dass im Falle einer Förderung ein gesondertes Konto oder Unterkonto eröffnet werden muss, auf das die Förderung eingezahlt werden kann. Gegebenenfalls anfallende Kontoführungsgebühren können im Finanzplan mit angegeben werden.

Ich möchte für mein Projektvorhaben auch noch Gelder bei anderen Fördertöpfen beantragen. Ist das möglich?

Ja. Diese müssen im Finanzplan angegeben werden.

Fragen zu Genehmigungen bei Berliner Behörden

Was ist, wenn ich noch keine Fläche oder keinen öffentlichen Ort zur Projektdurchführung habe?

Die Antragsstellenden müssen sich selbst um die Flächen, auf denen die Projekte stattfinden sollen, kümmern.

Die Flächen müssen öffentlich zugänglich sein, können aber auch im Privatbesitz sein. Bestimmte Öffnungszeiten sind kein Problem. Die Fläche kann ein bestehender Kultur-Ort sein, aber auch eine Fläche, auf der es bisher keine Kulturveranstaltungen gab, wie ein Biergarten oder ein Parkplatz.

Bitte schaut euch auch unsere Checkliste zu Genehmigungsverfahren an!

Hilfe bei Genehmigungen

Wenn ihr im Rahmen des Projekts den öffentlichen (Straßen-) Raum nutzen wollt, müsst ihr in der Regel eine Genehmigung oder Sondernutzungserlaubnis bei dem zuständigen Bezirke einholen. Ein hilfreiches Online-Tool für Genehmigungen ist die Raumsonde: https://raumsonde.org/de .

Für einen kurzen Überblick könnt ihr auch unsere Checkliste zu Genehmigungsverfahren anschauen:

Checkliste Genehmigungsverfahren

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