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Was ist der Berliner Projektfonds Urbane Praxis?
Seit 2021 fördert der Berliner Projektfonds Urbane Praxis künstlerische Projekte jährlich mit ca 1,2 Mio. Euro.
Der Charakter Berlins ist durch den Einfluss der verschiedenen hier lebenden Menschen geprägt. Gerade die öffentlich zugänglichen Räume wurden und werden von Kulturschaffenden und Künstler*innen als Begegnungs- und Aktionsorte (um-)genutzt. Die Stadt selbst ist somit Teil von künstlerischen und politischen Arbeiten und Aushandlungsprozessen. Der öffentliche Raum ist auch immer Kultur- und Kunstort! In Zeiten einer zunehmenden Kommerzialisierung des Raums und steigender Mieten sind Möglichkeiten für eine aktive Mitgestaltung des eigenen Lebensraums wichtiger denn je. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat dies nochmal verdeutlicht.
Wann und wie kann man sich bewerben?
Der Ausschreibungszeitraum steht für 2025 noch nicht fest. Wenn der Haushalt beschlossen hat, hoffen wir, Ende Januar 2025 mit der Ausschreibung zu starten.
Wer kann gefördert werden?
Der Fonds richtet sich an alle Kunst- und Kulturschaffenden in Berlin – von freischaffenden Einzelpersonen, freien Gruppen und Kollektiven über künstlerische Einrichtungen und Kulturinstitutionen bis hin zu Vereinen und GmbHs. Die Projekte sollen nicht für bestimmte Akteur*innen und Communities gemacht werden, sondern von und mit ihnen.
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden künstlerische Projekte und interdisziplinäre Ansätze, die sich mit Stadtraum und Stadtgesellschaft auseinandersetzen.
Die Projekte sollen Stadt anders denken, kreativ umnutzen und neue Perspektiven auf Stadtentwicklung aufzeigen. Hierfür sollen lokale Akteur*innen wie Nachbarschaften, Initiativen und Vereine, Stadtteilzentren, Community-Verbände, kleine Läden, handwerkliche Betriebe etc. mitgedacht und nach Möglichkeit einbezogen werden. Dies kann auf der Straße, in Parks, an öffentlichen Plätzen, aber auch auf Parkplätzen, Hinterhöfen und in öffentlich zugänglichen Innenräumen geschehen. So sollen (Frei-)Räume aktiviert und gesichert werden.
Wichtig ist, dass die Projekte gesellschaftliche Ausschlüsse reflektieren und aktiv an Zugangsmöglichkeiten für Menschen, die von Diskriminierung(en) betroffen sind, arbeiten.
Förderfähig sind nicht nur die Umsetzung eines Projektes, sondern auch Prozesse und Konzeptionsphasen, wie zum Beispiel Workshops mit dem Ziel der gemeinschaftlichen Projektentwicklung.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die reguläre Fördersumme beträgt 10.000 bis 60.000 Euro pro Projekt. Für den Abbau von Barrieren und für größere Vorhaben können bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Dies muss extra begründet werden.
In welchem Zeitraum können die Projekte stattfinden?
Der Durchführungszeitraum für 2025 wird voraussichtlich vom 15. April 2025 bis 31. Dezember 2025 laufen.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Auf unserer Website könnt ihr euch registrieren und dann den Antrag auf Förderung online ausfüllen. Der Antrag muss auf Deutsch ausgefüllt werden. Formulare sowie einen Musterantag findet ihr auf unserer Website unter Infos & Downloads. Unter FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Antragsverfahren. Über die Förderanträge entscheidet eine Jury gemäß der Förderrichtlinie. Informationen zur Jurybesetzung in 2025 folgen zeitnah.
Weitere Infos und Beratung
Im Ausschreibungszeitraum bieten wir eine telefonische Beratung an. Die Zeiten folgen.
Auf Anfrage bieten wir Einzelberatungen mit Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache oder in englische Lautsprache an.
Auch könnt ihr uns eure Fragen vorab per eMail schicken an urbanepraxis@stiftungkwk.berlin.
Der Berliner Projektfonds Urbane Praxis wird von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert.